Ja. In der NSL können mehrere Ansprechpartner und Behörden hinterlegt werden. Bei einem Alarm entscheidet der Mitarbeiter nach Standardprozedur, welche Stellen oder Angehörige informiert werden.
Ja. In der NSL können mehrere Ansprechpartner und Behörden hinterlegt werden. Bei einem Alarm entscheidet der Mitarbeiter nach Standardprozedur, welche Stellen oder Angehörige informiert werden.
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