Die Speicherdauer richtet sich nach dem eingesetzten System und den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO.
Typische Speicherfristen sind:
Standard: 7–30 Tage
Erweiterte Speicherung: bis zu 90 Tagen, sofern sie erforderlich und verhältnismäßig ist (z. B. für große Bauprojekte oder häufige Zwischenfälle)
DSGVO-Hinweis:
Videoaufzeichnungen werden ausschließlich so lange gespeichert, wie es zur Sicherung und Dokumentation notwendig ist.
Eine längere Speicherung erfolgt nur, wenn ein konkreter Vorfall (z. B. Diebstahl oder Vandalismus) vorliegt.
Daten können kurzfristig als Beweismaterial gesichert und an berechtigte Stellen (Polizei, Versicherung) übergeben werden.
Der Zugriff auf Aufnahmen ist streng geschützt und nur autorisierten Personen möglich.
Die Speicherung kann erfolgen in:
Cloud-Systemen
lokalen Geräten
unserer Leitstelle (bei Aufschaltung)